Zweckverband Verband Region Schwäbische Alb

Mit zunächst acht Mitgliedsstädten und -gemeinden (Laichingen, Berghülen, Drackenstein, Heroldstatt, Hohenstadt, Merklingen, Nellingen und Westerheim) wurde der Zweckverband 2016 gegründet. Später schlossen sich Bad Ditzenbach, Mühlhausen im Täle, Dornstadt und Wiesensteig an.
Das Ziel des Verbands ist die Förderung und weitere Entwicklung der Region Oberes Filstal / Laichinger Alb. Dazu treibt er die Realisierung des Bahnhofs Merklingen (Schwäbische Alb) und des interkommunalen Industrie- und Gewerbeparks voran.
Bahnhof Merklingen (Schwäbische Alb)
Der Realisierungs- und Finanzierungsvertrag (RuFV) wurde am 2. Dezember 2016 von Verkehrsminister Winfried Hermann, Bahnvorstand Dirk Rompf und dem Verbandsvorsitzenden Klaus Kaufmann im Rathaus Merklingen unterzeichnet. Vertragspartner sind dabei die Deutsche Bahn AG, das Land Baden Württemberg und der Zweckverband „Verband Region Schwäbische Alb – Verband zur Errichtung des Bahnhofs Merklingen (Schwäbische Alb) und der interkommunalen Entwicklung von Industrie und Gewerbe“.
In Merklingen sollen künftig Züge der Linie Würzburg–Stuttgart–Ulm–Friedrichshafen halten. Die Reisezeit zum Stuttgarter Hauptbahnhof soll 31 Minuten, zum Stuttgarter Flughafen 20 Minuten und nach Ulm 11 Minuten betragen.
Für die Pendler sollen neben dem Bahnhof Merklingen (Schwäbische Alb) 400 Parkplätze entstehen. Die Erschließung erfolgt über eine Stichstraße von der Kreisstraße 7407 aus. Die Anlage beinhaltet auch 50 Fahrradabstellplätze, eine WC-Anlage sowie Ladestationen für E-Fahrzeuge.
WEBCAM DER BAUSTELLE MERKLINGER BAHNHOF
Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark
Der überregionale Bahnhof wertet die Infrastruktur der Region auf und birgt wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten. Zur Finanzierung ist ein 50 Hektar großer Industrie- und Gewerbepark geplant, dessen Standort an der A8 zwischen Merklingen und Nellingen, nahe dem neuen Bahnhof, in der Verbandssitzung vom 12.12.2018 festgelegt wurde.
In den nächsten Jahren steht nun die Erstellung des Flächennutzungsplans für das Gebiet und darauf folgend die Erstellung eines Bebauungsplans an.
Beides soll unter systematischer Beteiligung der Bürgerschaft erfolgen.
Entwicklungsplan
