– Stand 29.03.2021 –
Seit der Zustimmung der Verbandsversammlung am 12.12.2018 zum Entwurf der Standortkonzeption wurde mit dem nächsten Arbeitsschritt – der Umsetzung dieser Konzeption mit der Festlegung auf einen Standort oder dessen planerischer Ausweisung – noch nicht begonnen.
Damit kann erst mit der Ausweisung einer Fläche im Regionalplan des Regionalverbandes Donau-Iller auf der Grundlage einer Weiterbearbeitung der Standortkonzeption begonnen werden. Ferner wurde noch keine Aufnahme in den Flächennutzungsplan des GVV Laichinger Alb beantragt, da dies eine Festlegung auf eine Baufläche voraussetzen würde. Die Ausweisung einer Standortfläche für einen interkommunalen Standort für ein Industrie- und Gewerbegebiet war darüber hinaus noch nicht auf der Tagesordnung einer Sitzung des Verwaltungsrates oder der Verbandsversammlung, sodass hieraus folgend auch noch keine Festlegung getroffen werden kann. Daher konnte auch noch keine Abstimmung oder Beteiligung mit den Mitgliedsgemeinden, bzw. den möglichen Standortgemeinden für diesen interkommunalen Standort vorgenommen werden.
Jegliche planerischen Darstellungen für einen möglichen Standort können daher keine Verbindlichkeit haben, sondern sind nur Ausdruck der Darstellung des Planungsbüros oder einer schematischen Darstellung, aus der keine rechtsverbindliche Wirkung entstehen kann.
Dennoch wurden bereits im Jahr 2019 eine Infoveranstaltung und eine Online-Umfrage zum Gewerbepark durchgeführt. Die Ergebnisse finden Sie hier.
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