Auf einen Blick:
Gewerbepark an der A 8 

 

 Worum geht es?

Um gemeinsam die Zukunftsfähigkeit unserer Region durch Entwicklung des überregionalen Bahnhofs Merklingen und den Bau eines interkommunalen Gewerbeparks zu sichern, haben sich zwölf Kommunen zum „Verband Region Schwäbische Alb“ zusammengeschlossen.

Warum eine interkommunale Zusammenarbeit?

Der Zweckverband verfolgt Ziele, die die einzelnen Kommunen allein nicht erreichen können. Ohne die Zusammenarbeit der Kommunen im Zweckverband hätte der Bahnhof nicht gebaut werden können. Und ohne die Zusammenarbeit im Zweckverband könnten die einzelnen Kommunen in der Zukunft nur eine deutlich geringe Gewerbeentwicklung je nach Nachfrage realisieren.

Warum ist die Gewerbeentwicklung notwendig?

Zum einen refinanziert der Gewerbepark die Kosten des Bahnhofs, die die Kommunen zu tragen haben. Zum anderen kommt ihm eine zentrale Rolle für die Entwicklung unserer Region zu: Um auch in Zukunft attraktive Lebensbedingungen bieten zu können, darf unsere Region den wirtschaftlichen Anschluss nicht verlieren. Um zukunftsweisenden Unternehmen einen hochwertigen Standort bieten zu können, braucht die Region Gewerbeflächen, die gut an die Hauptverkehrsadern angebunden sind. So können attraktive Arbeits- und Ausbildungsplätze und Perspektiven für junge Leute geschaffen werden. 

Hinweis auf den aktuellen Stand der Arbeiten für einen interkommunalen Gewerbestandort

29.03.2021

Seit der Zustimmung der Verbandsversammlung am 12.12.2018 zum Entwurf der Standortkonzeption wurde mit dem nächsten Arbeitsschritt – der Umsetzung dieser Konzeption mit der Festlegung auf einen Standort oder dessen planerischer Ausweisung – noch nicht begonnen.
Damit kann erst mit der Ausweisung einer Fläche im Regionalplan des Regionalverbandes Donau-Iller auf der Grundlage einer Weiterbearbeitung der Standortkonzeption begonnen werden. Ferner wurde noch keine Aufnahme in den Flächennutzungsplan des GVV Laichinger Alb beantragt, da dies eine Festlegung auf eine Baufläche voraussetzen würde.Die Ausweisung einer Standortfläche für einen interkommunalen Standort für ein Industrie- und Gewerbegebiet war darüber hinaus noch nicht auf der Tagesordnung einer Sitzung des Verwaltungsrates oder der Verbandsversammlung, sodass hieraus folgend auch noch keine Festlegung getroffen werden kann. Daher konnte auch noch keine Abstimmung oder Beteiligung mit den Mitgliedsgemeinden, bzw. den möglichen Standortgemeinden für diesen interkommunalen Standort vorgenommen werden.
Jegliche planerischen Darstellungen für einen möglichen Standort können daher keine Verbindlichkeit haben, sondern sind nur Ausdruck der Darstellung des Planungsbüros oder einer schematischen Darstellung, aus der keine rechtsverbindliche Wirkung entstehen kann.

Wir stehen erst am Anfang eines umfassenden und zeitintensiven Verfahrens, das umfassend auch eine Bürgerbeteiligung wie auch ein transparentes Verfahren zur Grundlage haben wird.

Ein Standort kann nur gemeinsam mit den Eigentümern und der gesamten Raumschaft unseres ZV Region Schwäbische Alb entwickelt und umgesetzt werden, wenn es erfolgreich sein soll.