BusinessPark A8 – Dialogische Bürgerbeteiligung

Allgemein

Ankündigungstext gem. § 2 Abs. 4 DBG

Der Zweckverband Region Schwäbische Alb beabsichtigt, eine Dialogische Bürgerbeteiligung durchzuführen.

Gemäß Paragraf 2 Absatz 4 des Gesetzes über die Dialogische Bürgerbeteiligung vom 4. Februar 2021 (GBl. 2021, 118) informiert der Zweckverband Region Schwäbische Alb die Öffentlichkeit darüber, zum Thema „BusinessPark A8“ ein Bürgerforum durchzuführen. Hierfür werden ca. 50 Teilnehmende aus allen 12 Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes durch das Los bestimmt. 

Ziel ist es, 60% Teilnehmende aus den hauptsächlich betroffenen Kommunen Merklingen und Nellingen zu gewinnen. Wobei 2/3 davon aus Merklingen und 1/3 aus Nellingen stammen sollen. Weitere zu berücksichtigenden Kriterien sind Geschlecht (50:50), Altersgruppen entsprechend der demographischen Verteilung und der Bildungsgrad. 

Die Teilnehmenden werden in einem zweistufigen Verfahren aus den Melderegistern der Mitgliedskommunen des Zweckverbandes ausgelost. Die Zufallsauswahl wird durch die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg A.ö.R. durchgeführt. 

Im ersten Schritt der Zufallsauswahl werden insgesamt 1800 Einwohner ab 16 Jahren zufällig ausgelost und zur Teilnahme am Bürgerforum eingeladen. 720 aus Merklingen, 360 aus Nellingen. Das übrige Kontingent von 720 Personen wird proportional zu den Einwohnerzahlen unter den weiteren 10 Mitgliedskommunen aufgeteilt. In jedem Fall werden aber min. 25 Personen pro Kommune angeschrieben. Mit den Rückmeldungen wird zusätzlich der Bildungsgrad der Personen abgefragt (da dieser nicht im Melderegister erfasst ist). 

Im zweiten Schritt werden aus allen Rückmeldungen werden die verfügbaren Plätze im Bürgerforum unter Berücksichtigung der Kriterien Alter, Geschlecht, Ortsansässigkeit und Bildungsgrad verlost.

Die Einladungen an die ausgelosten Personen werden frühestens drei Wochen nach dieser Bekanntgabe versendet. Die Einladungen werden auf diese Bekanntgabe verweisen.