Parken
Notrufnummer Parken:
07337 9247503
Individuell
Zu jeder Tages- und Nachtzeit anreisen - öffentliche Parkplätze stehen rund um die Uhr zur Verfügung - auch für längere Abwesenheiten.
Kiss and Ride
Bis zu einer Stunde ist das Parken am Bahnhof Merklingen kostenlos. Entlang der Gleise sind Kurzzeit- und Parkplätze für Menschen mit Be_Hinderung angelegt. Dort befindet sich auch ein Taxistand.
PKW abstellen
Ab Juli 2023 werden 259 überdachte E-Ladestationen für Autos zur Verfügung stehen. Weitere 170 Parkplätze sind konventionell. Insgesamt sind 430 Parkplätze angelegt.
Alles auf einen Blick
- Nur Pkw und Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht dürfen auf den Parkplatz. Keine Lkw und Wohnmobile!
- Motorräder und Fahrräder parken generell kostenlos.
Parkgebühren
Einzelgebühren:
Parkzeit |
Preis |
Erste 60 Minuten |
kostenlos |
Anschließend pro angefangene Stunde |
0,25 € |
Max. Tagesgebühr |
6,00 € |
Wenn Sie ihr Fahrzeug über mehrere Tage auf dem Parkplatz parken erfolgt die Abrechnung
zeitbezogen mit dem normalen Park-Tarif.
Pendlertickets:
Ticket |
Gültigkeit |
Preis |
Pendler-Wochen-Ticket |
Gültigkeit 5 Tage ab Erwerb |
10,00 € |
Pendler-Monats-Ticket |
Gültigkeit 30 Tage ab Erwerb |
40,00 € |
Die Pendler-Tickets sind fahrzeugbezogen und können nicht tagesübergreifend genutzt werden
Bezahlsystem
- Beim Einfahren wird das Kennzeichen automatisch erfasst; wenn dies nicht gelingt, kann die Schranke mit einem Bezahlmedium (z.B. EC-Karte) geöffnet werden.
- Bezahlt wird vor der Ausfahrt am Parkautomaten. Dies ist nur bargeldlos möglich.
Gebühren- und ParkplatzOrdnung
Falls Sie sich unsere Gebühren- oder Parkplatzordnung genauer ansehen möchten folgen Sie bitte den Links.
Wie funktioniert das Parken?
Das Parksystem funktioniert zeitgemäß und bargeldlos durch Erkennung des Nummernschilds, bezahlt wird vor der Ausfahrt mit Karte. Details finden Sie im Erklär-Video, alles Wichtige finden sie unten in Stichpunkten zusammengefasst.
Haben Sie Fragen oder Ideen z.B. zur Preisgestaltung? Bitte laden Sie diese hier hoch!
Bei der Kennzeichenerfassung auf Parkplätzen müssen verschiedene gesetzliche Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Für die Kennzeichenerfassung auf Parkplätzen gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Gemäß BDSG darf die Verarbeitung personenbezogener Daten nur aufgrund einer Einwilligung, einer gesetzlichen Erlaubnis oder einer vertraglichen Regelung erfolgen. Bei der Kennzeichenerfassung auf Parkplätzen liegt in der Regel eine gesetzliche Erlaubnis vor, wenn die Erfassung der Kennzeichen zur Abwicklung des Parkvorgangs oder zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit notwendig ist.
Allerdings wird bei der Kennzeichenerfassung auf dem Parkplatz auch das Prinzip der Datensparsamkeit beachtet. Das bedeutet, dass nur die für den konkreten Zweck erforderlichen Daten erhoben werden. Die erfassten Daten werden außerdem nur für den konkreten Zweck verwendet und nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht.
Weiterhin werden die betroffenen Personen über die Erfassung und Verwendung ihrer Daten sowie über das Recht auf Widerspruch und Auskunft vor Ort informiert.
Leider können wir kein kostenloses Parken anbieten. Das Land BW und der Zweckverband Region Schwäbische Alb haben insgesamt über 63 Millionen Euro investiert, um Bahnhof, allein für den Parkplatz 4,63 Mio.
Bitte beachten Sie, dass Parkgebühren üblich sind, wenn Sie in der Stadt oder an anderen Bahnhöfen einen Parkplatz belegen - sei es im Parkhaus oder an der Straße. Wir sind jedoch bestrebt, erschwingliche Parkgebühren anzubieten, die im Einklang mit dem unseren Zielen einer besseren Anbindung der Region und der Förderung der Verkehrswende liegen.