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Einfach laden
In unserem E-Ladepark mit 259 Stationen können Sie Ihr E-Auto sowohl mit Ladekarte als auch ohne, einfach mit Ihrem Smartphone, aufladen. Das Besondere: Bei uns laden Sie im Solar-Carport mit umweltfreundlichem, lokal erzeugtem Solarstrom. Entdecken Sie die bequeme und nachhaltige Art, Ihr E-Auto zu laden, während Sie unterwegs sind.
Mit Ladekarte
Vertragsbasiert laden Sie mit RFID-Ladekarte oder App.
Im "Roaming" können Sie verschiedene Anbieter nutzen. Die Kosten sind tarifabhängig beim jeweiligen E-Mobility-Provider festgelegt. Albwerk bietet hierzu attraktive Tarife . Die Abrechnung erfolgt durch den E-Mobility-Provider gemäß Vertragskonditionen.
Ohne Ladekarte
Zukünftig können Sie über QR-Codes an den Säulen oder den zentralen Bezahlterminals den Ladevorgang per Smartphone starten.
Die Kosten betragen 39 Ct/kWh.
Als Zahlungsmittel gelten Kreditkarten, Debitkarten sowie Google Pay und Apple Pay an zentralen Terminals. Die Abrechnung erfolgt durch das Albwerk.
auf einen Blick
259 Ladesäulen stehen zur Verfügung. Solange der E-Ladepark noch nicht voll ausgelastet ist, dürfen die Parkplätze auch von Fahrzeugen ohne E-Antrieb genutzt werden. Dennoch sind bestimmte, im Plan orange markierte Plätze nahe den Bezahlterminals speziell für E-Fahrzeuge vorgesehen; Falschparker müssen mit einer Verwaltungsgebühr rechnen.
Jede Ladesäule hat eine Leistung von 11 kW.
Kosten:
- Die Preise für das vertragsbasierte Laden sind davon abhängig, welcher Tarif beim E-Mobility-Provider (Fahrstromanbieter) gebucht wird.
- Das vertragsungebundene Ad hoc Laden kostet 39 Ct/kWh.
E-Ladepark
Die neu errichtete Überdachung, bestehend aus Solarcarports, schützt 259 Parkplätze am Bahnhof Merklingen – Schwäbische Alb. Diese sind nun mit 259 E-Ladesäulen, jede mit einer Leistung von 11 kW, ausgestattet. Für einen reibungslosen Netzanschluss sorgen zusätzlich 2 Trafostationen. Im Oktober 2023 wird die Anlage im Test-Modus laufen, und die Bezahlterminals sind bereits installiert. Bis zur offiziellen Inbetriebnahme am 01.11.2023 können Sie vorerst nur mit einer Ladekarte Ihr E-Fahrzeug aufladen.
Das Projekt konnte dank der Unterstützung des Landes Baden-Württemberg erfolgreich abgeschlossen werden. Für das Jahr 2023 waren im Haushalt Netto-Aufwendungen von 3.500.000 Euro für den E-Ladepark und weitere 700.000 Euro für die PV-Anlage vorgesehen. Ein Zuschuss in Höhe von ca. 2.646.750 Euro vom Land Baden-Württemberg über das RP Tübingen aus dem LGVFG Programm, der 75% der förderfähigen Baukosten abdeckte, war entscheidend für die Realisierung dieses zukunftsweisenden Projekts. Zusätzliche Planungskosten von 525.000 Euro wurden ebenfalls durch das LGVFG Programm abgedeckt. Den Restbetrag von etwa 900.000 Euro trug der ZV Region Schwäbische Alb.
PV-Anlage
Die PV-Anlage auf der Überdachung ist fertiggestellt und die Zähler sind installiert, sodass sie nun betriebsbereit ist. Dadurch können wir den benötigten Strom für unseren E-Ladepark komplett regenerativ erzeugen und für das Aufladen von E-Fahrzeugen nutzen. Jeglicher Überschussstrom aus der PV-Anlage wird ins Netz eingespeist. Die Anlage hat eine Gesamtleistung von ca. 875 kWp und wird voraussichtlich rund 900.000 kWh erneuerbare Energie produzieren. Die Investition von ca. 700.000 Euro netto wurde vollständig vom ZV Region Schwäbische Alb finanziert.
Haben Sie Fragen oder Ideen zum E-Ladepark?
Vielen Dank für Ihre Zuschriften zum Thema E-Ladepark! Antworten zu gleichartigen Fragen haben wir hier zusammengefasst.
Was versteht man unter einer Blockiergebühr?
Unter einer Blockiergebühr versteht man eine Gebühr, die einige Ladeinfrastrukturbetreiber oder verschiedene Anbieter von Fahrstromverträgen berechnen, damit die Ladeinfrastruktur nach Ende des Ladevorgangs nicht unnötig lange belegt bleibt.
Eine Blockiergebühr wird in der Regel nach Überschreiten einer definierten Dauer (z.B. 4 Stunden) zusätzlich zum Preis für den Ladestrom berechnet.
Wird im E-Ladepark P&R Merklingen eine Blockiergebühr erhoben?
Wir erheben als Betreiber des E-Ladeparks keine Blockiergebühr.
Da wir als Betreiber des E-Ladeparks aber nur die Konditionen für das Ad-hoc-Laden festlegen können, muss zur Beantwortung dieser Frage zwischen Ad-hoc-Laden und vertragsbasiertem Laden (z.B. mittels Ladekarte) unterschieden werden.
Ad-hoc-Laden:
Als Betreiber des E-Ladeparks wird von uns beim Ad-hoc-Laden keine Blockiergebühr erhoben.
Vertragsbasiertes Laden:
Als Betreiber des E-Ladeparks haben wir keinen Einfluss auf die Tarife der einzelnen Fahrstromanbieter.
Es ist daher möglich, dass einzelne Anbieter eines Fahrstromvertrages eine Blockiergebühr erheben, wenn dies im Fahrstromvertrag zwischen Nutzer und Fahrstromanbieter so vereinbart wurde.
Dies können wir weder beeinflussen noch regeln, da wir diesen Fahrstromvertrag nicht beeinflussen können.
Ob der Anbieter Ihres Fahrstromvertrags eine Blockiergebühr erhebt, können Sie Ihrem Fahrstromvertrag entnehmen.
Unser Dienstleister für den Betrieb des E-Ladeparks erhebt weder beim Ad-hoc-Laden noch beim vertragsbasierten Laden eine Blockiergebühr.
Tipp oder Empfehlung:
Das Albwerk bietet für das vertragsbasierte Laden einen Tarif ohne Blockiergebühr an. Informieren Sie sich hierzu gerne auf der Website des Albwerk unter folgendem Link: https://www.albwerk.de/laden-unterwegs
Was versteht man unter vertragsbasiertem Laden? Beim sogenannten vertragsbasierten Laden steht der Nutzer der Ladestation in einem Vertragsverhältnis mit einem E-Mobility-Provider (Fahrstromanbieter). Um Ladevorgänge zu starten, wird dem Kunden vom E-Mobility-Provider ein Autorisierungsmedium bereitgestellt (RFID-Ladekarte oder Smartphone-App).
Was versteht man unter Roaming? Damit Kunden eines E-Mobility-Providers (Fahrstromanbieter) an Ladestationen eines dritten Charge Point Operators (Ladestationsbetreibers) laden können, besteht zwischen E-Mobility-Provider und Charge Point Operator ein sogenannter Roaming-Vertrag.
Was kostet das vertragsbasierte Laden? Die Preise für das vertragsbasierte Laden sind davon abhängig, welcher Tarif beim E-Mobility-Provider (Fahrstromanbieter) gebucht wird.
Tipp: Der E-Mobility-Provider Albwerk bietet für das vertragsbasierte Laden attraktive Preise. Informieren Sie sich hierzu gerne auf der Website des Albwerk unter folgendem Link: https://www.albwerk.de/laden-unterwegs
Von wem erhält man beim vertragsbasierten Laden die Abrechnung? Die Abrechnung erfolgt beim vertragsbasierten Laden durch den E-Mobility-Provider (Fahrstromanbieter) zu den vertraglich vereinbarten Konditionen.
Hinweis: Der neue Preis von 39 Ct/kWh gilt nicht bei der Benutzung von Ladekarten. Hier gelten die Regelungen des jeweiligen Betreibers der Ladekarten (z.B. Ladekarten der EnBW, ADAC, sonstige Anbieter, aber auch für Ladekarten des AlbWerks). Die Reduzierung gilt nur die sog. AdHoc Ladung.
Was versteht man unter Ad-hoc-Laden? Das sogenannte Ad-hoc-Laden (auch punktuelles Laden oder Direct Payment) ermöglicht Nutzern der Ladeinfrastruktur das unmittelbare Laden und Bezahlen ohne Registrierung oder Vertragsabschluss mit einem E-Mobility-Provider (Fahrstromanbieter).
Wie kann ein Ad-hoc-Ladevorgang gestartet werden? Ad-hoc-Ladevorgänge können an zentralen Bezahlterminals oder direkt an der jeweiligen Ladestation durch Abscannen eines QR-Codes mittels Smartphone-Kamera gestartet und bezahlt werden. Die Standorte der zentralen Bezahlterminals können dem Übersichtsplan des P&R Parkplatzes entnommen werden.
Was kostet das Ad-hoc-Laden? Das Ad-hoc-Laden kostet 39 Ct/kWh.
Welche Zahlungsmittel werden beim Ad-hoc-Laden akzeptiert? Beim Bezahlen eines Ad-hoc-Ladevorgangs über ein Smartphone wird als Zahlungsmittel eine Kreditkarte akzeptiert. An den zentralen Bezahlterminals (ab Januar 2024) werden zusätzlich zum Zahlungsmittel Kreditkarte auch Debitkarten sowie die Mobile-Payment-Zahlungssysteme Google Pay und Apple Pay akzeptiert.
Von wem erhalte ich die Rechnung für einen Ad-hoc-Ladevorgang? Die Abrechnung von Ad-hoc-Ladevorgängen erfolgt durch das Albwerk in seiner Funktion als Charge Point Operator.